Vereinsrechtsschutzversicherung

Vereinsrechtsschutzversicherung

Im Rechtstreit erhalten Sie

juristische Beratung und Hilfe,

finanzielle Leistungen/Erstattungen nach vereinbarten Tarif

versicherbar sind einzelne Rechtsbereiche, ganz nach Vereinsbedarf,

so setzen Sie auch bei fehlenden finanziellen Mitteln Ihre Rechte durch.

Vereinsrechtsschutzversicherung Fragen, Antworten, Tipps

 

Was ist eine Vereinsrechtsschutzversicherung?
Welcher Unterschied besteht zwischen Vereinsrechtsschutz-u. Vereinshaftpflichtversicherung
Ist eine Vereinsrechtsschutzversicherung sinnvoll?
Welche Rechtsbereiche sind versicherbar?
Was beinhaltet der Schadensersatz-Rechtsschutz?
Ist der der allgemeine Vertrags-, Sachenrechtsschutz versicherbar?
Was ist der Streitwert?
Wer trägt die Prozesskosten, wie hoch sind diese Kosten?
Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer?
Was ist eine Meditation, werden diese Kosten erstattet?
Bis zu welcher Höhe, Versicherungssummen, übernimmt der Vereinsrechtsschutz die Kosten?
Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen und wie hoch ist diese?

Was sind Wartezeiten?
Welche Wartezeiten gelten für den Vereinsrechtsschutz?
Zahlt der Versicherer auch für Schäden im Ausland – örtlicher Geltungsbereich?
Was kostet eine Vereinsrechtsschutzversicherung - Beitragsbeispiele?
Wann leistet der Rechtsschutzversicherer nicht – generelle Ausschlüsse?
Rechtsschutzversicherung Schadenbeispiele
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Wann kann die Vereinsrechtsschutzversicherung gekündigt werden?
Welche Vereinsversicherungen sind noch nützlich?











 


Was ist eine Vereinsrechtsschutzversicherung?

„Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers (Vereins), verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten (Vereins) im vereinbarten Umfang zu erbringen.“ Quelle: Wikipedia / Auszug
Um eine bedarfsgerechte Deckung für den Verein zu erzielen, ist es notwendig, die einzelnen Rechtsbereiche zu betrachten, auf die Aktivitäten des Vereins abzugleichen und die entsprechenden Module zu versichern.


 


Welcher Unterschied besteht zwischen der Vereinsrechtsschutzversicherung und der Haftpflichtversicherung?

Die Vereinsrechtsschutzversicherung vertritt aktiv die Interessen des Vereins und setzt Vereinsansprüche durch. Die Haftpflichtversicherung hingegen prüft, wehrt und begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, die gegen den Verein geltend gemacht werden.

 


Ist eine Vereinsrechtsschutzversicherung sinnvoll?

Welche Risiken durch das Vereinsleben entstehen, können nur Sie abwägen. Hierdurch entscheidet sich die Notwendigkeit einer Vereinsrechtsschutzversicherung. Weniger risikobehaftet ist z.B. ein Skatclub deren Mitglieder sich regelmäßig im häuslichen Bereich betrifft. Im Gegensatz hierzu ist ein Verein der eine große Mitgliederzahl hat, Veranstaltungen durchführt, Reisen mit Vereins- und auch Nichtmitgliedern organisiert, Sportleihgeräte nutzt, ein Vereinsheim vermietet und eigene Vereinsfahrzeuge im Einsatz hat, ganz anders aufgestellt.
Vereine finanzieren sich sich meist aus Mitgliedsbeiträgen wie auch Fördergeldern. Geld für einen Anwalt und für das Gericht ist oftmals nicht vorhanden. So können auf Grund der fehlenden finanziellen Mittel, Ansprüche nicht durchgesetzt werden.

 


Welche Rechtsbereiche sind versicherbar?

Je nach Art und Aktivitäten des Vereins, stehen die versicherbaren Rechtsbereiche, als Module, zur Wahl. Schadenersatzrecht
Arbeitsrecht – für den Verein, nicht für seine Mitglieder
Verwaltungsrecht
Sozialgerichtsrecht
Anti-Diskriminierungsrecht
Strafrecht – passiv und aktiv
Ordnungswidrigkeitenrecht
Verkehrsrechtsschutz für die Vereinsfahrzeuge, nicht für seine Mitglieder
Mieter-, Vermieter- Grundstücksrechtsschutz

 


Ist der der allgemeine Vertrags-, Sachenrechtsschutz versicherbar?

Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht springt ein, wenn aus Privatverträgen (nur aus Verträgen mit / zwischen Privatpersonen) und dinglichen Rechten ein Rechtsstreit entsteht.

Der Vertrags-Sachenrechtsschutz steht i.d.R. nur Privatpersonen, nicht Vereinen und Organisationen zur Verfügung, da kein privatrechtliches Schuldverhältnis vorliegt.

 


Was beinhaltet der Schadensersatz-Rechtsschutz?

Dieses Vertragsmodul bezieht sich auf Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen durch den Verein geltend gemacht werden. Es sind Schäden wie Verdienstausfall, Reparaturkosten, Arztkosten und weitere gedeckt. Es ist explizit die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen versichert.

Von der Schadenersatz Geltendmachung sind ausgenommen:
Ansprüche auf Vertragserfüllung – z.B. Lieferung einer gekauften Sache
Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Schadenersatz wegen verspäteter Vertragserfüllung
Schadenersatz wegen mangelhafter Erfüllung
öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche
Ansprüche aus Verletzung eines dingliches Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen

 


Was ist der Streitwert?

Der Streitwert bezeichnet den strittigen Wert. Dieser bestimmt die Höhe der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

 


Wer trägt die Prozesskosten, wie hoch sind diese Kosten?

Die gesamten Prozesskosten trägt die Partei, die den Prozess verliert. Außer den eigenen Kosten sind dann auch die Kosten der Gegenseite wie Gerichts-, Anwalts-, Sachverständigen-, Dolmetscherkosten, Zeugengelder und ... zu zahlen.

Der Deutsche Anwaltsverein e.V. (DAV) stellt auf seiner Internetseite einen Prozesskostenrechner zur Verfügung. Nach Eingabe des Streitwertes, Mandantenzahl und Gegner … werden die voraussichtlichen (ohne Gewähr) Prozesskosten ausgewiesen.
 

Kostenrisiko – einschließlich außergerichtlicher Kosten* von 367,23  €

Streitwert 3.000 € 1. Instanz 2. Instanz 3. Instanz Gesamtkosten
         
eigene Anwaltskosten 512,53 € 763,50 € 1.027,68 €  
fremde Anwaltskosten 684,25 € 763,50 € 1.027,65 €  
Gerichtskosten 357,00 € 476,00 € 595,00 €  
         
Kosten / Risiko 1.553,78  € 2.003.00 € 2.650,36 € 6.574,37 €

 

Kostenrisiko – einschließlich außergerichtlicher Kosten* von 540,50  €

Streitwert 5.000 € 1. Instanz 2. Instanz 3. Instanz Gesamtkosten
         
eigene Anwaltskosten 759,10 € 1.136,69 € 1.027,68 €  
fremde Anwaltskosten 1.017,45 € 1.136,69 € 1.027,65 €  
Gerichtskosten 483,00 € 644,00 € 595,00 €  
         
Kosten / Risiko  2.259,55  € 2.917,38 € 3.873,30 € 9.590,73 €

* „Außergerichtliche Kosten sind die sonstigen Kosten, die den Parteien entstehen, insbesondere die Anwaltskosten, die Reisekosten der Partei und die Kosten für Sachverständigengutachten, soweit diese nur zur Vorbereitung eines Prozesses erforderlich waren, nicht aber im Prozess selbst. Bei Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht) kommen meistens auch noch die Gebühren mitwirkender Patentanwälte hinzu. Diese entsprechen denen der Rechtsanwaltskosten, so dass sich die Anwaltsgebühren in diesen Bereichen verdoppeln können.“  Quelle WIKIPEDIA (Auszug)

Weitere Kostenbeispiele, mit Streitwerten von: 10.000 €, 20.000 €, 40.000 €, 80.000 €, 100.000 €

 


Welche Kosten übernimmt die Vereinsrechtsschutzversicherung?

Die Vereinsrechtsschutzversicherung zahlt, im Rahmen der vertraglichen Versicherungssummen, Rechtsanwalts-, und Gerichtsgebühren, Zeugengelder, Sachverständiger- und Gerichtsvollzieherkosten, Meditationskosten. Auch Kosten für die Reise zu einem ausländischen Gericht werden erstattet.

 


Was ist eine Mediation, erstattet der Versicherer die Kosten?

Zur außergerichtlichen Konfliktlösung trägt die Meditation in erheblichem Umfang bei. Hierdurch wird der meist kostspielige Gerichtsstreit vermieden. Der Mediator vermittelt zwischen den Streitparteien eine für beide Seiten annehmbare Lösung. Inhalt und Ablauf einer Meditation ist gesetzlich geregelt. Die Kosten übernimmt i.d.R. die Vereinsrechtsschutzversicherung.

 


Bis zu welcher Höhe zahlt die Vereinsrechtsschutzversicherung die Kosten? Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Das hängt von den versicherten Rechtsbereichen und den hierzu vertraglich vereinbarten Deckungssummen ab, die recht unterschiedlich ausfallen. Selbstbeteiligungen (SB) können vereinbart werden (ca. 150 bis 1.000 Euro), dies senkt ganz erheblich den Beitrag.

 


Was sind Wartezeiten?

Die Wartezeiten der Rechtsschutzversicherungen verhindern, dass der Versicherungsnehmer einen Vertrag abschließt, wenn ein Konfliktfall/Rechtsstreit sich bereits abzeichnet.

 


Gelten für die Vereinsrechtsschutzversicherung Wartezeiten?

Nach Erfüllen einer Wartezeit bietet der Versicherer Schutz. Vorher besteht keine Verpflichtung zur Leistung. Treten Schadenfälle währende der Wartezeit auf, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.

Die Wartezeiten richten sich nach dem versicherten Rechtsbereich und betragen:

Schadenersatzrechtsschutz - keine Wartezeiten
Antidiskriminierungsrechtsschutz - 3 Monate
Arbeitsrechtsschutz - 3 Monate
Datenrechtsschutz - 3 Monate
Kfzrechtsschutz – keine Wartezeiten
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz - keine Wartezeiten
Steuerrechtsschutz - 3 Monate
Wohnungs-, Grundstücksrechtsschutz - 3 Monate
Verkehrsrechtsschutz für eigene Vereinsfahrzeuge – keine Wartezeiten

 


Zahlt der Rechtsschutzversicherer auch für Schäden im Ausland?

Der örtliche Geltungsbereich der Vereinsrechtsschutzversicherung besteht für viele Vereine (nicht für alle) weltweit. Die allgemeinen und besonderen Bedingungen des Versicherers geben hierzu im Detail Auskunft.

 


Was kostet eine Vereinsrechtsschutzversicherung?

Tierschutzverein mit 150 Mitgliedern bei einer Selbstbeteiligung von Euro 250 ab Euro 115,00
Gartenbauverein mit 280 Mitgliedern bei einer Selbstbeteiligung von Euro 250 ab Euro 190,00
Tierschutzverein, 6 Angestellte, 70 aktive Tierschützer inkl. Spezial-Straf-RS                  ab Euro 1.993,00

Weitere Beitragsbeispiele


Wann leistet der Rechtsschutzversicherer nicht - generelle Ausschlüsse - ?

Der Versicherer leistet nicht, wenn: der betroffenen Rechtsbereich nicht versichert wurde,
es sich um eine Rechtsberatung (vorbeugende) handelt,
vor Vertragsabschluss bereits die Streitsache anhängig war,
Straftaten / Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen wurden,
gegen die eigene Versicherung Klage erhoben wird,
Verfassungsgerichte und internationale Gerichtshöfe angerufen werden.

 


Rechtsschutzversicherung Schadenbeispiele

Das ungebührliche Verhalten eines angestellten Vereinsmitgliedes, verbunden mit Beschimpfungen eines Vereinsbesuchers, veranlasst den Verein, dem Mitglied zu kündigen. Dieser klagt auf Wiedereinstellung, dem der Verein nicht nachkommen will.

Im angrenzenden, zum Vereinsgelände liegenden, Waldgrundstück werden entsorgte Farbgebinde gefunden. Dem Verein wird vorgeworfen diese dort entsorgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Es drohen auf Grund eines eingetretenen Umweltschadens erhebliche Sanierungskosten, die der Verein zu tragen hat.

Weitere Schadensbeispiele

 


Was ist im Schadenfall zu beachten?

Zunächst den Schadenfall unverzüglich melden. Üblicher Weise bietet der Rechtsschutzversicherer eine erste Telefonberatung an, in der die Vorgehensweise besprochen wird. Üblich ist es auch, dass der Verein die freie Anwaltswahl hat.

Nach Rücksprache mit dem Anwalt wird dieser eine Deckungszusage des Versicherers einholen. Erst dann ist es sicher, dass der Versicherer auch leistet.

Prüfen Sie, ob vielleicht mittels Meditation eine außergerichtliche Einigung erzielt und dem Rechtsstreit aus dem Weg gegangen werden kann.

 


Wann kann die Vereinsrechtsschutzversicherung gekündigt werden?

ordentliche Kündigung zum Ablauf
Verträge mit unbestimmter Laufzeit (Verträge die sich von Jahr zu Jahr automatisch verlängern) können zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von drei Monaten, gekündigt werden. Der Kündigungstermin ist i.d.R. der 31.12. des Jahres. Die Zustellung der Kündigung muss bis zum 30.September erfolgt sein. Ein eventueller Beitragsrabatt aufgrund einer vereinbarten längeren Vertragslaufzeit kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer ggf. zurückfordern.

außerordentliche Kündigung nach Pämienerhöhung
Erhöht der Versicherer die Prämie (auch bei einer Leistungsverringerung) muss spätestens ein Monat nach der Mitteilung über die Prämienanpassung die Kündigung beim Versicherer eingehen. Die Kündigung gilt zum Zeitpunkt der Erhöhung.

außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall
In der Sachversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Siehe § 15 VGB, Abschnitt B.
Sollten zwei Schadenfälle innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten sich ereignet haben, kann der Vertrag beidseitig vorzeitig gekündigt werden.

außerordentliche Kündigung bei Wagniswegfall
Besteht das Risiko nicht mehr, wird der Verein aufgelöst, kann der Verein den Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt mit sofortiger Wirkung kündigen. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet der Versicherer.

 


Welche Vereinsversicherungen sind noch nützlich?

Vereins-Haftpflichtversicherung
Veranstaltungs-Ausfallversicherung
Veranstaltungs-Regenwetterversicherung
Veranstaltungs-Garderobenversicherung
Vereins-Ausstellungsversicherung
Vereins-Kfz-Versicherung (ab drei Fahrzeugen auch als Flottenversicherung)
Vereins-Reiseversicherung,
Vereins-Cyberversicherung,
Vereins-Heimversicherung,
Vereins-Gebäudeversicherung,
Vereins-Inhaltsversicherung,
Vereins Equipmentversicherung,
Vereins-Elektronikversicherung,
Vereins-Umwelthaftpflichtversicherung,
Vereins-Umweltschadenversicherung
Siehe auch: Übersicht / Checkliste Vereinsversicherungen