Vereinsversicherungen Überblick / Checkliste

Mit einem Rahmenvertrag (Kollektivvertrag) werden spezielle Konditionen vereinbart. Diese wirken sich für den Verein auf bessere Bedingungen und/ oder auf einen günstigeren Versicherungsbeitrag aus.
Der Verein steigert seine Attraktivität bei den Mitgliedern/Mitarbeitern, die von den Verbesserungen profitieren.

Vereinshaftpflichtversicherungen

Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Überblick handelt. Die Tarife der Versicherer beinhalten unterschiedliche Leistungen, oftmals auch Kombiprodukte. Details entnehmen Sie bitte den Tarifen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und auch den Sonderkonzepten des Anbieters/ Versicherers.

   
Vereinshaftpflichtversicherung versichert sind Sach-, Personen- und unechte * Vermögensschäden
 
Vereinsvermögenshaftpflichtversicherung versichert sind echte ** Vermögensschäden
 
D&O Versicherung (directors and officers Versicherung) auch Organ- und Managerhaftpflichtversicherung genannt.

Zusätzlicher spezieller Haftungsschutz für Vorstände und Funktionäre. Diese Versicherung kann vom Verein oder vom Vorstand/Funktionär selbst versichert/vereinbart werden.

* Ein unechter Vermögensschaden (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Reparatur kosten ...)  ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens.
** Ein echter Vermögensschaden (Fristversäumnis, fehlerhafte Anweisung …) liegt vor, wenn wirtschaftliche Nachteile entsteht, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Vereinsrechtsschutzversicherungen – versicherbare Rechtsbereiche

Die Vereinsrechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem Verein aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich '''durchzusetzen, überhaupt geltend zu machen, nicht dass auf Grund der hohen Streitkosten auf die Durchsetzung verzichtet werden muß.  Der Rechtsschutzversicherer erstattet je nach Tarif Anwalts-, Gerichtskosten Gebühren, Zeugen-, Sachverständigen- Meditations- und weitere Kosten. Je nach Bedarf sind einzelne Rechtsbereiche versicherbar.
 

   
Schadenersatzrechtsschutz

Der Schadensersatzrechtsschutz verschafft dem Verein die Möglichkeit, Ansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen geltend zu machen.
Ansprüche die auf einer Vertragsverletzung bzw. an einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Gebäuden und deren Teile, und Grundstücken herrühren, sind nicht mitversichert.

Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte    Der Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte ist als Leistung optional versicherbar. Es werden die rechtlichen Interessen aus Verträgen die im Zusammenhang mit der Vereinseinrichtung, dem Kauf von Fahrzeugen, usw. stehen.  Diese Verträge dienen nicht dem eigentlichen Vereinszweck.
 
Arbeitsrechtsschutz Es sind Streitigkeiten aus Arbeits-/Dienstverhältnissen versichert.
 
Datenrechtsschutz Mit der Daten-Rechtsschutzversicherung sind all diejenigen geschützt, die mit personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu tun haben.
 
Sozialgerichtsrechtsschutz Bei Prozessen gegen Sozialversicherungsträger, wie die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung,  wenn es um die Anerkennung von Leistungen und deren Höhe geht, hilft dem Verein der Sozialgerichtsrechtsschutz.
 
Strafrechtsschutz - passiv und aktiv Mit einer Strafrechtsschutz-Versicherung lässt sich ein Teil des Haftungsrisikos reduzieren, denn sie schützt Verein und Vorstand bei Rechtsstreitigkeiten vor Anwalts- und Gerichtskosten.
 
Spezial-Strafrechtsschutz 

Dient als Ergänzung des Strafrechtsschutzes. Hier besteht Versicherungsschutz bei der Verteidigung gegen den Vorwurf, eines fahrlässigen als auch vorsätzlichen Vergehens wie
Betrugsvorwurf, Vorwurf der Insolvenzverschleppung,
Unterschlagung oder Steuerhinterziehung.

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz Es wird unterschieden zwischen Vergehen im Verkehrsbereich und anderen Ordnungswidrigkeiten.

Im verkehrsrechtlichen Bereich besteht Deckung auch bei nur vorsätzlich begehbaren Vergehen. Nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind  Halte- wie auch Parkverstöße.
Wie in der Rechtsschutzversicherung üblich, müssen alle vom Versicherer bezahlten Kosten, bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz zurückgezahlt werden.
Bei allen anderen Ordnungswidrigkeiten besteht Deckung für Vergehen, die nur fahrlässig begangen werden können. Wird man wegen Fahrlässigkeit angeklagt, dann aber wegen Vorsatz verurteilt, dann müssen die geleisteten Zahlungen dem Versicherer zurückerstattet werden.
Weitere umfassende Details unter:  www.vereinsrechtsschutzversicherung.de

Verkehrsrechtsschutz Für vereinseigene Kraftfahrzeuge ergänzender Versicherungsschutz.
 
Mieter-, Vermieter-, Grundstücksrechtsschutz Rechtsschutz um das Vereinshaus, Vereinsheim und dem Vereinsgrundstück ergänzender Versicherungsschutz.
   

 

Vereinsveranstaltungsversicherungen

Ohne geht es nicht. Denkt man an die vielen Risiken wie Personenschäden auf Grund einer explodierenden Gasflasche, (Haftpflicht) Beschädigungen und Diebstahl von geliehenen Ausstellungsstücken, (Ausstellungsversicherung) Absage einer Veranstaltung auf Grund des Wetters (Regenwetterversicherung) oder Erkrankung des Hauptdarstellers (Ausfallsversicherung), wie auch Diebstahl und Beschädigung von Garderoben (Garderobenversicherung).

   
Vereins Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt die meisten Veranstaltungen nicht ab. Es sind i.d.R. nur die aus dem Vereinszweck satzungsmäßigen Treffen versichert.
Bei Konzerten, Umzügen, Kirmes und weitere, verlangt auch das Ordnungsamt den Nachweis einer entsprechenden Versicherung.
Die Risiken bei Veranstaltungen sind sehr hoch und kostenträchtig.
Als Angebot steht die Kurzfristversicherung und bei regelmäßigen Veranstaltungen eine günstige Jahresversicherung zu Verfügung.

Vereins Ausstellungsversicherung Dem Verein werden Objekte für eine Ausstellung zur Verfügung gestellt. Den Wert der Objekte kann der Verein gegen Schäden durch höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Unfall, Wasser, Diebstahl, Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung versichern. Als Angebot steht die Kurzfristversicherung und für laufende Ausstellungen die Jahresversicherung zur Verfügung.
 
Veranstaltungs Ausfallversicherung Die Ausfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muß. Dies kann vielfältige Gründe haben, z.B. Ausfall des Künstlers, Ausfall der Location, Witterungseinflüsse, Wetter und weitere.
 
Veranstaltungs Regenwetterversicherung Mit der Wetterversicherung versichert der Verein sich gegen  Wetterkapriolen. Werden bestimmte Parameter (z.B. Niederschlagsmenge mit Zeit und/oder Temperatur) erfüllt, wird die Versicherungssumme automatisch ausbezahlt. Es muss auch kein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden.
 
Veranstaltungs Garderobenversicherung Bei einer Veranstaltung wird den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, ihre Garderobe zu verwahren. Die Durchführung erfolgt durch den Verein, somit besteht ein Verwahrungsvertrag mit den Gästen.  Beschädigungen und Abhandenkommen sind hierdurch  versichert.
   

 

Weitere Vereinsversicherungen

verfügt der Verein über eigene Vereinsgebäude, so ist die Gebäudesubstanz- und Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

   
Vereinsgebäudesubstanzversicherung

Versicherbar sind Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag,
Explosion, Implosion, Überspannung, Starkregen, Überschwemmung, Glasbruch, Photovoltaik/Wärmepumpenanlagen.

Vereinsgebäudehaftpflichtversicherung Der Versicherer prüft Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, wehrt unberechtigte ab und zahlt für berechtigte Ansprüche.
 
Vereinsinhaltsversicherung (auch Inventarversicherung genannt) Versicherbar sind Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Kosten für die Unterbrechung des Vereinsbetriebs und auch Glasbruch.
 
Vereinselektronikversicherung

Es sind elektronischen Geräte /Anlagen versicherbar. Die Eigentums- und Besitzverhältnisse spielen keine Rolle. Versicherbar sind z.B. Videotechnik, Bühnentechnik, Medientechnik, Aufbauten, Podeste, und ...

Versichert sind bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie bei Abhandenkommen durch Raub, Diebstahl oder Plünderung.
Die Leistung wird bis zur tariflich vereinbarten Versicherungssumme erbracht.

Vereinsreiseversicherung (ggf. Pflichtversicherung!) Nach § 651 r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Verein, als Reiseveranstalter, (hier liegen verschiedene Kriterien zu Grunde) die Teilnehmer gegen Insolvenz des Veranstalters zu versichern. Details: https://gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html
 
Vereinsdienstfahrtversicherung

Als versicherte Personen gelten i.d.R. Mitglieder der Organe, z.B. der Vorstand des Vereins, ehrenamtlich Tätige und die Mitglieder.

Werden Fahrten im Rahmen der Tätigkeit für den Verein mit eigenen PKW durchgeführt und es kommt zu einem Schadenfall, werden die Kosten durch die Kfz-Haftpflicht und/oder durch die Vollkaskoversicherung erstattet. Hierdurch kommt es zu einer Höherstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Versicherer übernimmt diese Kosten. Dies gilt auch für eine angefallene Selbstbeteiligung.

Vereinskfzflottenversicherung Sind mehrere Fahrzeuge in Vereinsgebrauch, so lohnt sich die kostengünstige Kfz-Flottenversicherung (bereits ab drei Fahrzeugen möglich). Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich in in der Leistung und Prämie. Bei einer größeren Zahl von Fahrzeugen empfiehlt sich eine Ausschreibung zur Flottenversicherung.
 
Vereinsunfallversicherung

Die Gruppen-Vereinsunfallversicherung erstattet nach Tarif  Invaliditätsentschädigungen, Todesfallleistungen, Krankenhaustagegeld wie auch Genesungsgeld. Dies bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Hin- und Rückwege zur Probe, Training und Vereinsveranstaltungen sind i.d.R. mitversichert.
Die Prämien sind äußerst günstig.

Sind Vereinsmitglieder für die Kirche, Stadt oder Gemeinde tätig, können diese Personen auch über die gesetzliche Unfallversicherung (Mindestversicherungsschutz) versichert werden.

Aktuell 11/2022:
Vereine und Unternehmen, die Gruppenversicherungen abschließen, sollen künftig als Vermittler eingestuft werden, so der EuGH. Inwieweit   die Gruppenunfallversicherung, auf Grund der bürokratischen Umstände dann noch attraktiv erscheint, bleibt abzuwarten.
EuGH Urteil (Aktenzeichen C 633/20)

   

 

Vereinsumweltversicherungen

Vorab zu klären ist, ob durch den Verein und seine Aktivitäten eine Umweltgefahr ausgehen kann. Hierzu stellen sich unterschiedliche Fragen, ein kleiner Ausschnitt: Arbeitet der Verein mit brennbaren, explosionsanfälligen, giftigen Stoffen? Liegt das Vereinsgelände im Wald, im Naturschutzgebiet, an einem Kinderspielplatz? Sind in der Nähe des Vereins Bäche, Flüsse, Seen und dergleichen. Halten sich hier geschützte Tier- und Pflanzenpopulationen auf.

   
Vereins-Umwelthaftpflichtversicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung UHV ist als Ergänzung ein unverzichtbarer Teil für die umfassende Versicherung der betrieblichen Haftungsrisiken. Sie deckt die Risiken der Unternehmen ab, die von Umwelteinwirkungen der im Betrieb vorhandenen umweltrelevanten Anlagen oder aus den sonstigen betrieblichen Tätigkeiten hervorgehen. Versichert sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden Dritter.
Diese Ansprüche sind vom Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Vereins-Umweltschadenversicherung

Das Umweltschadengesetz (UschadG - Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden) befaßt sich mit der Entschädigung von Schäden, die der Umwelt selbst zugefügt werden. Hierbei geht es um geschützte Tier- und Pflanzenarten, Landschaften, Gewässer und Böden. Die Sanierungen von Umweltschäden verursachen hohe Kosten, die schnell 100 Tsd Euro und mehr betragen! Aus der Praxis sind Fälle bekannt, die bis zur Entschädigung von 2 Mio Euro führten. (Umsiedlung/ Wiederansiedlung von Fledermäusen) Dies kann noch viele weitere Tierpopulationen (Bieber, Hamster, Vögel, Fische …) betreffen.
Details:  https://dejure.org/gesetze/USchadG

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Volker Hahn